Elternberatung

Die pro Halbjahr stattfindenden Elternsprechtage dienen zur individuellen Beratung über den Leistungsstand, die allgemeine Entwicklung und die Förderung des Kindes. Die Elternsprechtage finden im 1. Halbjahr in der Regel im November und im 2. Halbjahr im April statt.

In den Klassenpflegschaften findet in jedem Schuljahr zweimal ein Austausch über die, die Klasse betreffenden pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten statt. Die unterrichtlichen und pädagogischen Schwerpunkte und Leitlinien werden dargelegt.

Innerhalb von Förderkonferenzen, welche als professioneller Gesprächskreis zu verstehen sind, werden Entscheidungen und verbindliche Absprachen getroffen, um eine bestmögliche Förderung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Besonders in Fällen von Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten werden zu Förderkonferenzen eingeladen. In die Beratung sind neben der Klassenlehrerin, die Eltern, die Schulleitung sowie bei Bedarf weitere Personen geladen.

Wenn es die Schule und/oder die Eltern für notwendig erachten, werden darüber hinaus persönliche Gesprächstermine vereinbart. Über die Beratungsgespräche werden Protokolle gefertigt.

Die Bereitschaft und die Initiative zur Beratung zum Wohle des Kindes sind für Lehrerinnen und Erziehungsberechtigte verpflichtend.